GfkB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen" anerkannt: Dies gilt zugleich für etwaige "Besondere Teilnahmebedingungen", die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmenden mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Kursen/Lehrgängen/Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei der Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Die Anmeldungen können über die Website der GfkB vorgenommen werden, aber auch per Post, Telefax oder Mail erfolgen. Die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. erteilt Anmeldebestätigungen entsprechend per Post, Telefax oder Mail. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrgangs/Seminars, behält sich die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. ein Aufnahmeverfahren vor.
Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. dies dem Angemeldeten oder der Angemeldeten mit.

2. Zahlungsbedingungen

Werden einzelvertraglich keine Zahlungsbedingungen vereinbart, gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen:
Der/die Teilnehmer/-in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsamt) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen, bei Lehrgangsveranstaltungen und Seminaren mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen stets im Voraus. Bei Lehrgangsveranstaltungen mit einer Dauer von bis zu 6
Monaten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von über 6 Monaten erfolgt die Zahlung des Entgelts in gleichen monatlichen Raten. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben. Kosten für Lehrmittel werden in der Regel gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.

3. Rücktritt und Kündigung

Sofern im Fortbildungsvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist gelten folgende Bedingungen: Bis zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung - maßgeblich ist der Eingang bei der Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. - kann der/die Teilnehmer/-in ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Lehrveranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch die Anmeldegebühr, die als Bearbeitungsentgelt einbehalten wird. Teilnehmende, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein/-e Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird. Lehrveranstaltungen mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind nicht vorzeitig kündbar. Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von über 6 Monaten sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende, erstmals jedoch zum Ablauf von 6 Monaten kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage von Lehrveranstaltungen/Seminaren

Die Gesellschaft für kaufmännische Bildung behält sich das Recht vor Kurse, Lehrgänge und Seminare abzusagen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen unsicher erscheint. Des weiteren hat die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Kurse, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer/-innen wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Kursen, Lehrgängen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden spätestens vor Beginn der Veranstaltungen bekanntgegeben.

5. Wechsel der TrainerInnen

Ein Wechsel der TrainerInnen (DozentInnen) und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftung

Die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Die Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der Gesellschaft für kaufmännische Bildung e.K. nach Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden.

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Erfüllungsort

Der Ort der Lehrveranstaltungen ist abhängig von der jeweiligen Lehrveranstaltung und den damit zusammenhängenden Anforderungen. Es sind insbesondere die Anzahl der Anmeldungen zu berücksichtigen, es können aber auch weitere Umstände zu würdigen sein. Nach Würdigung aller zu berücksichtigenden Umstände mietet die Gesellschaft für kaufmännische Bildung die benötigten Räume an und gibt den Ort der Lehrveranstaltung bekannt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main, den 01.11.2005

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